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Einbürgerungstest · Frage 283 von 300 · Recht & Regierung

Frage 283: Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?

  1. Ich lasse die Rechnung liegen.
  2. Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.Richtige Antwort
  3. Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
  4. Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.

Antwort: Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.

Erklärung

Bekommt man von einer Behörde einen falschen Bescheid, zum Beispiel eine falsche Rechnung, legt man bei dieser Behörde Widerspruch ein. Dafür gilt meist eine Frist von einem Monat; sie steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens. Das Finanzamt ist nur für Steuern zuständig, nicht für Rechnungen anderer Behörden.

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