Einbürgerungstest · Frage 276 von 300 · Recht & Regierung
Frage 276: Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
Antwort: Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.
Erklärung
Wenn Sie in einer Behörde schlecht behandelt werden, können Sie sich bei der Leitung der Behörde beschweren. Das nennt man Dienstaufsichtsbeschwerde. Drohungen sind keine Lösung und können sogar strafbar sein.