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Einbürgerungstest · Frage 276 von 300 · Recht & Regierung

Frage 276: Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

  1. Ich kann nichts tun.
  2. Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
  3. Ich drohe der Person.
  4. Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.Richtige Antwort

Antwort: Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.

Erklärung

Wenn Sie in einer Behörde schlecht behandelt werden, können Sie sich bei der Leitung der Behörde beschweren. Das nennt man Dienstaufsichtsbeschwerde. Drohungen sind keine Lösung und können sogar strafbar sein.

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