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Einbürgerungstest · Frage 136 von 300 · Wirtschaft & Arbeit

Frage 136: Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

  1. falscher Nebenkostenabrechnung.
  2. ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.Richtige Antwort
  3. Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
  4. Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.

Antwort: ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.

Erklärung

Bei einer ungerechtfertigten Kündigung geht man zum Arbeitsgericht. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Das Arbeitsgericht entscheidet über Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Probleme mit Nachbarn, Nebenkosten oder nach einem Verkehrsunfall gehören vor andere Gerichte, etwa das Amtsgericht.

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