Einbürgerungstest · Frage 136 von 300 · Wirtschaft & Arbeit
Frage 136: Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
Antwort: ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
Erklärung
Bei einer ungerechtfertigten Kündigung geht man zum Arbeitsgericht. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Das Arbeitsgericht entscheidet über Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Probleme mit Nachbarn, Nebenkosten oder nach einem Verkehrsunfall gehören vor andere Gerichte, etwa das Amtsgericht.