Einbürgerungstest · Frage 138 von 300 · Wirtschaft & Arbeit
Frage 138: Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?
Antwort: Kündigungsschutzklage erheben
Erklärung
Wer eine Kündigung für ungerecht hält, kann beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dafür gilt eine kurze Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Die Polizei ist nicht zuständig, denn eine Kündigung ist keine Straftat.