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Einbürgerungstest · Frage 138 von 300 · Wirtschaft & Arbeit

Frage 138: Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?

  1. weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
  2. ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
  3. Kündigungsschutzklage erhebenRichtige Antwort
  4. den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen

Antwort: Kündigungsschutzklage erheben

Erklärung

Wer eine Kündigung für ungerecht hält, kann beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dafür gilt eine kurze Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Die Polizei ist nicht zuständig, denn eine Kündigung ist keine Straftat.

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