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Einbürgerungstest · Frage 58 von 300 · Recht & Regierung

Frage 58: Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?

  1. der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
  2. der Bundespräsident / die BundespräsidentinRichtige Antwort
  3. der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
  4. der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin

Antwort: der Bundespräsident / die Bundespräsidentin

Erklärung

Die Bundesministerinnen und -minister ernennt der Bundespräsident. Ausgewählt werden sie vom Bundeskanzler, der sie dem Bundespräsidenten vorschlägt (Artikel 64 des Grundgesetzes). Der Bundestag wählt nur den Kanzler, nicht die einzelnen Minister.

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