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Einbürgerungstest · Frage 65 von 300 · Recht & Regierung

Frage 65: Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

  1. Gesetze zu entwerfen.
  2. die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
  4. das Bundeskabinett zu bilden.Richtige Antwort

Antwort: das Bundeskabinett zu bilden.

Erklärung

Der Bundestag bildet nicht das Bundeskabinett. Die Minister wählt der Bundeskanzler aus, ernannt werden sie vom Bundespräsidenten. Aufgaben des Bundestages sind dagegen: Gesetze beraten und beschließen, den Bundeskanzler wählen und die Regierung kontrollieren. Auch Gesetzentwürfe können aus dem Bundestag kommen.

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