Einbürgerungstest · Frage 274 von 300 · Rechte & Freiheiten
Frage 274: Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Antwort: das Briefgeheimnis
Erklärung
Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, verletzt das Briefgeheimnis. Es ist ein Grundrecht aus Artikel 10 des Grundgesetzes, und das Öffnen fremder verschlossener Briefe ist auch strafbar. Die Schweigepflicht betrifft dagegen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, die nichts über ihre Patienten erzählen dürfen.