Einbürgerungstest · Frage 281 von 300 · Rechte & Freiheiten
Frage 281: Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
Antwort: Gleichbehandlung
Erklärung
Wenn zwei Menschen wegen ihrer Hautfarbe nicht ins Schwimmbad dürfen, wird ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Niemand darf wegen seiner Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden. Das verbieten Artikel 3 des Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.