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Einbürgerungstest · Frage 15 von 300 · Verfassung
Frage 15: Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
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Militärdienst Zwangsarbeit Richtige Antwort freie Berufswahl Arbeit im Ausland
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Antwort: Zwangsarbeit
Erklärung Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit. Artikel 12 schützt die freie Berufswahl: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Arbeit im Ausland und Militärdienst sind dagegen nicht verboten.
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Quelle: Frage 15 von 300 allgemeinen Fragen. Die Fragen stammen aus dem amtlichen Gesamtfragenkatalog (Einbürgerungstestverordnung, Anlage 1 ); Antwortmöglichkeiten und richtige Antworten wie im Online-Testcenter des BAMF (Stand: Oktober 2026). Offizielle Informationen: Gesamtfragenkatalog des BAMF · Einbürgerung und Einbürgerungstest (BAMF) .
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