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Einbürgerungstest · Frage 12 von 300 · Verfassung

Frage 12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

  1. Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
  2. Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
  3. Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.Richtige Antwort
  4. Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

Antwort: Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.

Erklärung

Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Eine Partei kann sie nicht abschaffen, auch nicht mit einer Mehrheit im Bundestag. Nach Artikel 19 darf ein Grundrecht in seinem Kern nicht angetastet werden. Eine freie Presse ist für die Demokratie unverzichtbar.

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