Einbürgerungstest · Frage 12 von 300 · Verfassung
Frage 12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Antwort: Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Erklärung
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Eine Partei kann sie nicht abschaffen, auch nicht mit einer Mehrheit im Bundestag. Nach Artikel 19 darf ein Grundrecht in seinem Kern nicht angetastet werden. Eine freie Presse ist für die Demokratie unverzichtbar.