Einbürgerungstest · Frage 14 von 300 · Rechte & Freiheiten
Frage 14: Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich
Antwort: meine Meinung im Internet äußern kann
Erklärung
Die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) erlaubt jedem Menschen, seine Meinung frei zu sagen, zu schreiben und zu verbreiten – zum Beispiel im Internet. Auch Kritik an der Regierung ist erlaubt. Die Meinungsfreiheit hat aber Grenzen: Wer andere Menschen beschimpft, kann sich wegen Beleidigung strafbar machen. Kennzeichen verbotener Organisationen – etwa Nazi-Symbole oder Symbole der Hamas und des „Islamischen Staates“ – dürfen in Deutschland nicht öffentlich gezeigt oder getragen werden.