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Einbürgerungstest · Frage 14 von 300 · Rechte & Freiheiten

Frage 14: Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich

  1. Passanten auf der Straße beschimpfen darf
  2. meine Meinung im Internet äußern kannRichtige Antwort
  3. Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf
  4. meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche

Antwort: meine Meinung im Internet äußern kann

Erklärung

Die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) erlaubt jedem Menschen, seine Meinung frei zu sagen, zu schreiben und zu verbreiten – zum Beispiel im Internet. Auch Kritik an der Regierung ist erlaubt. Die Meinungsfreiheit hat aber Grenzen: Wer andere Menschen beschimpft, kann sich wegen Beleidigung strafbar machen. Kennzeichen verbotener Organisationen – etwa Nazi-Symbole oder Symbole der Hamas und des „Islamischen Staates“ – dürfen in Deutschland nicht öffentlich gezeigt oder getragen werden.

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