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Einbürgerungstest · Frage 4 von 300 · Rechte & Freiheiten

Frage 4: Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?

  1. Waffenbesitz
  2. Faustrecht
  3. MeinungsfreiheitRichtige Antwort
  4. Selbstjustiz

Antwort: Meinungsfreiheit

Erklärung

Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, sie steht in Artikel 5 des Grundgesetzes. Selbstjustiz und Faustrecht sind dagegen verboten: Nur der Staat darf Recht durchsetzen und bestrafen. Auch Waffenbesitz ist kein Grundrecht, man braucht dafür in der Regel eine Erlaubnis.

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