Einbürgerungstest · Frage 4 von 300 · Rechte & Freiheiten
Frage 4: Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
Antwort: Meinungsfreiheit
Erklärung
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, sie steht in Artikel 5 des Grundgesetzes. Selbstjustiz und Faustrecht sind dagegen verboten: Nur der Staat darf Recht durchsetzen und bestrafen. Auch Waffenbesitz ist kein Grundrecht, man braucht dafür in der Regel eine Erlaubnis.