Einbürgerungstest · Frage 256 von 300 · Wirtschaft & Arbeit
Frage 256: Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
Antwort: eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde
Erklärung
Wer ein Restaurant eröffnen will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde, meist des Gewerbe- oder Ordnungsamts der Stadt oder Gemeinde. Die Behörde prüft zum Beispiel, ob die Räume geeignet sind und ob die Betreiber zuverlässig sind. Polizei, Einwohnermeldeamt oder Parteien erteilen keine solche Genehmigung.