Einbürgerungstest · Frage 143 von 300 · Recht & Regierung
Frage 143: Ein Richter / eine Richterin in Deutschland gehört zur …
Antwort: Judikative.
Erklärung
In Deutschland ist die Staatsgewalt in drei Teile geteilt: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung der Gesetze) und Judikative (Rechtsprechung). Richterinnen und Richter sprechen Recht, deshalb gehören sie zur Judikative. Eine „Operative“ gibt es in der Gewaltenteilung nicht.