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Einbürgerungstest · Frage 100 von 300 · Wirtschaft & Arbeit

Frage 100: Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?

  1. die LebensversicherungRichtige Antwort
  2. die gesetzliche Rentenversicherung
  3. die Arbeitslosenversicherung
  4. die Pflegeversicherung

Antwort: die Lebensversicherung

Erklärung

Die Lebensversicherung gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung; man schließt sie freiwillig bei einer privaten Versicherung ab. Die gesetzliche Sozialversicherung hat fünf Zweige: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Für Arbeitnehmer ist sie Pflicht.

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