Einbürgerungstest · Frage 100 von 300 · Wirtschaft & Arbeit
Frage 100: Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
Antwort: die Lebensversicherung
Erklärung
Die Lebensversicherung gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung; man schließt sie freiwillig bei einer privaten Versicherung ab. Die gesetzliche Sozialversicherung hat fünf Zweige: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Für Arbeitnehmer ist sie Pflicht.