Einbürgerungstest · Frage 45 von 300 · Wirtschaft & Arbeit
Frage 45: Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?
Antwort: Sozialversicherung
Erklärung
Die Pflegeversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie hilft, wenn Menschen wegen Alter, Krankheit oder Behinderung dauerhaft Pflege brauchen. Die anderen Zweige sind Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist also ein eigener Zweig neben der Pflegeversicherung, nicht ihr Oberbegriff.