Einbürgerungstest · Frage 290 von 300 · Wirtschaft & Arbeit
Frage 290: Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
Antwort: den Fernseher reklamieren
Erklärung
Ist ein neu gekauftes Gerät kaputt, kann man es beim Verkäufer reklamieren. Beim Kauf gilt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren: Der Händler muss das Gerät reparieren oder ein neues liefern. Am besten bringt man den Kassenbon mit. Eine Anzeige erstattet man dagegen bei der Polizei, wenn es um eine Straftat geht.