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Einbürgerungstest · Frage 290 von 300 · Wirtschaft & Arbeit

Frage 290: Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

  1. eine Anzeige schreiben
  2. den Fernseher reklamierenRichtige Antwort
  3. das Gerät ungefragt austauschen
  4. die Garantie verlängern

Antwort: den Fernseher reklamieren

Erklärung

Ist ein neu gekauftes Gerät kaputt, kann man es beim Verkäufer reklamieren. Beim Kauf gilt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren: Der Händler muss das Gerät reparieren oder ein neues liefern. Am besten bringt man den Kassenbon mit. Eine Anzeige erstattet man dagegen bei der Polizei, wenn es um eine Straftat geht.

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