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Einbürgerungstest · Frage 128 von 300 · Demokratie & Politik

Frage 128: Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …

  1. Abgeordnete.Richtige Antwort
  2. Kanzler / Kanzlerinnen.
  3. Botschafter / Botschafterinnen.
  4. Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.

Antwort: Abgeordnete.

Erklärung

Gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Im Bundestag vertreten sie das ganze Volk, im Landtag die Menschen ihres Bundeslandes. Ministerpräsidenten und Kanzler werden dagegen vom Parlament gewählt, nicht direkt von den Bürgern. Botschafter vertreten Deutschland im Ausland.

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